im namen des volkes

250.000 euro ist die höhe des ordnungsgeldes, das ein linksliberaler autor für seine öffentlichen kommentare über dominik storr angedroht bekam.
die entscheidende frage der juristischen auseinandersetzung war, darf man jemanden „rechtsextrem“ nennen, der juden verantwortlich macht für übel dieser welt? natürlich nicht. diese einschätzung ist nämlich weder rechts noch links, sie ist „common sense“ einer breiten „querfront„. und ob antisemitismus oder nicht, das liegt immer noch im auge des in diesem fall würzburger richters, nicht etwa in der bewertung der betroffenen.
antisemitismus ist vollkommen d’accord in kreisen, die teilweise nicht mal wissen, ob sie links, rechts oder gar nichts von beidem sein wollen. und die annahme einer quasi-jüdischen weltverschwörung ist mittlerweile dermaßen wertfrei, daß selbst ein „landgericht würzburg“ dazu neigt, den reichtum des herrn storrs zu mehren.

zitat:

ausgangspunkt für die zuordnung zum begriff ‚rechtsextremismus‘ ist die eigene einordnung, zu einer überlegenen rasse/nation. […]
der beklagte stützt seine aussage, der kläger sei rechtsradikal, auf eine veröffentlichung des klägers […], in der der kläger in einem nebensatz erwähnt, dass es sich bei den superreichen familien englands, frankreichs und holland, die das wirtschaftsgeschehen in der welt bestimmen, zumeist um kharsaische, also nicht semitische juden handele. der kläger beschreibt damit eine gruppe von menschen, die großen wirtschaftlichen einfluss ausüben, aus wenigen ländern stammen und zumeist angehörige des jüdischen volkes als auch der jüdischen religion sein sollen.

dieser anknüpfungspunkt allein rechtfertigt nicht den schwer wiegenden vorwurf des rechtsradikalismus. denn der kläger ordnet sich nicht einer überlegenen gruppe von menschen zu und bewertet die gruppe von menschen mit großem wirtschaftlichen einfluss nicht als minderwertige gruppe.

wer also nicht den arier großkotzig raushängen lässt, darf eine, quasi nicht-semitische, sondern „khasarische„, „judenverschwörung“ behaupten, ohne irgendwie volksverhetzend bewertet zu werden. toll, daß würzburg das mal geklärt hat. um die eventuelle frage um den straftatbestand der volksverhetzung ging es nicht. dort ging es nur um das wohlfühlen eines „bürgeranwalts“ storr, der sich eigentlich recht eindeutig positioniert hat.

keine reaktion (auch nach anfrage seitens kotzboy.com: „wir bedauern, dass ihnen die auswahl unserer gäste der letzten sendung missfallen hat.„) bislang auch vom wdr, der dominik storr im rahmen der sendung „menschen bei maischberger“ unreflektiert ein forum geboten und damit berechtigten anlass für öffentliche spekulationen über storrs geistigen oder ideologischen zustand provoziert hatte.


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  • comment:

    […] This post was mentioned on Twitter by dissi kotzboy, planet dissi. planet dissi said: kotzboy.com : 250.000 euro für storr!: http://bit.ly/cponRD […]

    27 Mai 2010, 10:30
    by Tobi


    comment:

    Absolut krass. Allein die Erwähnung der „kharsaische“ Verschwörungstheorie muss doch eigentlich reichen, um zu merken, dass der Typ absolut in der fiesesten Schmuddelecke steht.

    Wo hast du denn das Urteil aufgetrieben?

    28 Mai 2010, 3:17
    by dissi


    comment:

    das ist ja unerheblich. eigentlich sollten sämtliche urteile deuschlandweit online einsehbar sein. dann wäre sichtbar, wo der wahnsinn galoppiert.

    30 Mai 2010, 12:16
    by Unas


    comment:

    Wer ist Dominik Storr und was hat er genau gesagt? Die Frage ist absolut ernst gemeint. ICh hab leider keine Ahnung?

    30 Mai 2010, 22:11
    by dissi


    comment:

    ich kenne den mann auch primär aus „menschen bei maischberger“. daraufhin hatte ich mir seine website angeschaut. mehr dazu hier: http://kotzboy.com/?p=5069

    14 Nov 2012, 8:44
    by Heiko


    comment:

    Das Urteil ist jetzt vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden:

    1 BvR 2979/10 – Die Bezeichnung anderer als „rechtsradikal“ ist ein Werturteil und fällt unter die Meinungsfreiheit

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-077.html

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