beten in der besenkammer

ein urteil des berliner verwaltungsgerichts erlaubt yunus m., einen raum am diesterweg-gymnasium in wedding einzufordern, in dem er sich regelmäßig während der schulzeit nach mekka strecken darf. und es ist noch nicht raus, ob das ein präzedenzfall ist.
interessanterweise wird diese religiösen dogmen zugeneigte entscheidung bislang nur von den grünen, sowie dem lesben- und schwulenverband (lsvd) kritisiert.
andere sehen in dem urteil eine generelle chance der rückkehr der religion in den weltlichen schulalltag. die fdp spricht von einem “klugen urteil“, die cdu will gebetsräume, die allen religiösen schülern offenstehen, linkspartei-bildungspolitiker zillich hält vermutlich auch beichtstühle an gesamtschulen für eine “selbstverständlichkeit“. auch das katholische erzbistum berlin sieht die “religionsfreiheit gestärkt” durch die tatsache, daß yunus von nun an in der besenkammer seinen teppich ausrollt.
das macht die demokratische niederlage der “pro reli”-initiative fast vergessen.
nur die schulleiterin burchardt merkt an: “wenn alle auf ihr recht pochen würden, könnte ich die schule schließen“.
ich fordere gebetsräume für hindus (mit geheiligten kühen), scientologen (mit thetanen und aliens), büso-anhängerInnen (mit transrapid), neuheidnische bräuche (mit anrufungen germanischer geister), buddhisten (mit goldenen dickbäuchigen asiaten) und für jonestown-anhänger (mit massenselbstmord). nicht zu vergessen die “church of fear” oder aber die “church of satan“.

quellen: thanks, queer.de, siehe auch “tagesspiegel“, taz.


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